Anforderungen für den gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten und Zehnder Lüftungsanlagen Herstellererklärung
Inhalt
1. Zentrale Lüftungsanlagen in Verbindung mit raumluftabhängigen Feuerstätten:
2. Beispiel einer Schaltung mit einem externen Druckwächter:
3. Zentrale Lüftungsanlagen in Verbindung mit raumluftunabhängigen Feuerstätten:
4. Einzelraum-Lüftungsanlagen in Verbindung mit Feuerstätten:
5. Paul Lüftungsanlagen in Verbindung mit Feuerstätten:
6. Funktionen der integrierten Kaminregelung:
1. Zentrale Lüftungsanlagen in Verbindung mit raumluftabhängigen Feuerstätten:
Die Betriebssicherheit von raumluftabhängigen Feuerstätten darf durch den Betrieb von raumluftabsaugenden Anlagen, wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrocknern, nicht beeinträchtigt werden.
Um einen sicheren gemeinsamen Betrieb einer raumluftabhängigen Feuerstätte und eines Lüftungsgerätes zu gewährleisten, muss ein Druckdifferenzwächter eingesetzt werden, der das Lüftungsgerät bei einem Unterdruck spannungsfrei schaltet. Zusätzlich muss im Lüftungsgerät die integrierte Kaminregelung (siehe Punkt 6) aktiviert werden.
2. Beispiel einer Schaltung mit einem externen Druckwächter:
Die Sicherheitseinrichtung muss das Gerät allpolig abschalten, d.h. die Netzspannung des Lüftungsgeräts muss unterbrochen werden.
3. Zentrale Lüftungsanlagen in Verbindung mit raumluftunabhängigen Feuerstätten:
Um einen sicheren gemeinsamen Betrieb einer raumluftunabhängigen Feuerstätte und eines Lüftungsgerätes zu gewährleisten, müssen folgende Bedingungen erfüllt und dokumentiert sein.
Die „Kaminregelung“ muss manuell im Lüftungsgerät aktiviert werden.
Bei aktivierter Kaminregelung und unter Einhaltung der oben genannten Bedingungen, läuft das Lüftungsgerät in allen planmäßigen Betriebszuständen im balancierten Betrieb.
Die Feststellung, ob die anlagentechnischen Maßnahmen und die Geräteeinstellung ausreichen oder ob zusätzlich eine geeignete Sicherheitsüberwachung zu installieren ist, obliegt dem Schornsteinfeger.
4. Einzelraum-Lüftungsanlagen in Verbindung mit Feuerstätten:
Um einen sicheren gemeinsamen Betrieb einer Feuerstätte und eines dezentralen Einzelraum-Lüftungsgerätes zu gewährleisten, muss ein Rauchgasthermostat oder Unterdruckwächter eingesetzt werden. Dieser muss bei Betrieb der Feuerstätte alle Lüftungsgeräte, die den Verbrennungsluftverbund der betriebenen Feuerstätte beeinflussen, spannungsfrei schalten.
Grundsätzlich gilt für alle Lüftungsgeräte:
Der gemeinsame Betrieb einer Feuerstätte mit einem Lüftungsgerät muss durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger genehmigt werden.
5. Paul Lüftungsanlagen in Verbindung mit Feuerstätten:
Um einen sicheren gemeinsamen Betrieb einer Feuerstätte und einem Paul-Lüftungsgerät zu gewährleisten, muss ein Druckdifferenzwächter eingesetzt werden, der das Lüftungsgerät bei einem Unterdruck spannungsfrei schaltet.
6. Funktionen der integrierten Kaminregelung:
Zehnder Lüftungsgeräte sind über die integrierte „Kaminregelung“ soweit vorbereitet, dass ein gemeinsamer Betrieb mit einer Feuerstätte möglich ist.
Diese stellt sicher, dass die folgenden Zustände geprüft bzw. verhindert werden.
Die „Kaminregelung“ muss manuell im Lüftungsgerät aktiviert werden.