Der gemeinsame Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten und Lüftungsanlagen erfordert eine geeignete Sicherheitseinrichtung (Differenzdruckwächter) oder eine anlagentechnische Maßnahme, wenn während des Betriebes ein gefährlicher Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte entstehen kann.
Grundsätzlich gilt:
Raumluft „AB“hängige Kaminöfen benötigen zum gemeinsamen Betrieb immer eine Sicherheitseinrichtung.
Dezentrale Geräte:
Ein Betrieb der Lüftungsgeräte ComfoAir 70 / ComfoSpot 50 / ComfoSpot 40 mit einer Feuerstätte (Raumluft-abhängig und -unabhängig) ist nur mit einer Sicherheitseinrichtung wie einem Druckwächter o.ä. möglich.
Für Raumluft "UN"abhänige Kaminöfen gilt:
Um den Betrieb eines Lüftungsgerätes mit einem Raumluftunabhängigen Kaminofen zu ermöglichen, muss das Lüftungsgerät immer im Balancierten Betrieb arbeiten.
Hierzu sind die die Zehnder Lüftungsgeräte mit einer Integrierten Kaminregelung ausgestattet die im Menü zusätzlich aktiviert werden muss.
Die Funktionen der Regelung und die weiteren Voraussetzungen für den gemeinsamen Betrieb sind im Zehnder Kaminmerkblatt aufgeführt.
Das Merkblatt ist dem zuständigen Kaminkehrer zur Verfügung zustellen damit eine abschließende Prüfung erfolgen kann.
Ob letztendlich dennoch ein Druckwächter benötigt wird entscheidet hier alleinig Ihr Kaminkehrer nach Prüfung der Unterlagen und den örtlichen Gegebenheiten.
Daher sollten die Unterlagen dem Kaminkehrer frühstmöglich zur Verfügung gestellt werden.
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